Stahl, Wolfgang: Neue Beschäftigungsfelder in der Informationsgesellschaft, unter Berücksichtigung der tarif- und arbeitsrechtlichen Problembereiche
Stahl, Wolfgang: Neue Beschäftigungsfelder in der Informationsgesellschaft, unter Berücksichtigung der tarif- und arbeitsrechtlichen Problembereiche, in: Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen IIS-A (Hg.): Telearbeit – nicht nur reden, sondern handeln. Stuttgart 1998, S. 66-77. 113 S. ISBN 3-8167-5196-2. 49,00 DM.
Themen: Arbeit und Freizeit, Arbeits- und Tarifrecht, Entgelt, neue Selbständigkeit, Qualifikation, Zeitsouveränität.
Abstract
Der Autor beschreibt aus Sicht der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG) die Zukunft der Arbeit und die Beschäftigungsfelder der Informationsgesellschaft. Er stellt einige der gängigen Versprechungen (Arbeitsplätze, Vereinbarkeit von Familie und Beruf) in Frage und umreißt die DAG-Position zur Telearbeit.
Inhaltsverzeichnis
1. Zukunft der Arbeit und Beschäftigungsfelder in der Informationsgesellschaft
2. Arbeitsrechtliche Bestandsaufnahme
3. Herausforderung an Arbeits- und Sozialrecht, Sozialpolitik, Tarifverträge
4. Individualrechtliche Aspekte
5.. Kollektivrechtliche Aspekte
6. Exkurs: Informationen zur Telearbeit (Stand 10/1997)
Bewertung
Der programmatische Beitrag ist vor allem ein erster Überblick zu gewerkschaftlichen Positionen gegenüber der Telearbeit (Stand: 1997).
Inhalt
1. Zukunft der Arbeit und Beschäftigungsfelder in der Informationsgesellschaft und 2. Arbeitsrechtliche Bestandsaufnahme
In einer arbeitsrechtlichen Bestandsaufnahme unterbreitet der Verfasser die DAG-Definition von Telearbeit, die eine Erweiterung des bestehenden Arbeitnehmerbegriffs beinhaltet: „Telearbeit sind die Erwerbstätigkeiten, die für Auftrags- oder Arbeitgeber abzuleisten sind und ausschließlich oder alternierend außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte unter Einsatz von informationstechnischen Telekommunikationsgeräten und -netzen erbracht werden“ (S. 70).
Diese Definition versucht, die Tendenz zur Selbständigkeit bzw. das Problem der Scheinselbständigkeit und die „Flucht aus dem Arbeitsrecht“ (S. 71) im Sinne der Arbeitnehmer anzugehen. Dies ist deshalb entscheidend, weil der Schutzbereich des Arbeitsrechts nur Anwendung findet, wenn Arbeitnehmereigenschaft gegeben ist. Infolge der Ausbreitung von Telearbeit verlieren aber die sonst in der Rechtssprechung hinzugezogenen Kritierien wie die Bestimmung von Arbeitszeit und -ort oder die ständige enge Zusammenarbeit mit anderen im Dienst des Arbeitgebers stehenden Personen an Bedeutung.
3. Herausforderung an Arbeits- und Sozialrecht, Sozialpolitik, Tarifverträge
Es ergeben sich zwar neue Anforderungen an Sozialpolitik, an das Sozial- und Arbeitsrecht und die Tarifverträge, aber es besteht keine Notwendigkeit für ein Sondergesetz zur Telearbeit.
4. Individualrechtliche Aspekte
Stahl führt eine Liste von Punkten an, die im Blick auf individualrechtliche Aspekte zusätzlich rechtlich geregelt gehören: Freiwilligkeitsprinzip, Rückkehrrecht, Ausstattung des Arbeitsplatzes, anteilige Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Raum und Energie, Beschränkung des Haftungsrisikos und Zugangsrecht zum Arbeitsplatz.
5. Kollektivrechtliche Aspekte
Der Autor schlägt im Sinne einer sozialverträglich zu gestaltenden Einführung von Telearbeit vor, die Mitsprache von Betriebsräten und Personalräten als erzwingbare Mitbestimmung in den Katalog der Möglichkeiten des Mitbestimmungsrechtes aufzunehmen.
Durch die Beibehaltung des Arbeitnehmerstatus soll die rechtliche und soziale Gleichstellung in der Sozialversicherung, bei den betrieblichen Sozialleistungen und die Teilhabe an der beruflichen Weiterbildung der Telebeschäftigten gewährleistet werden. Zur Gewährung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und der damit verbundenen Zeitsouveränität sieht Stahl ein „Recht auf Nichterreichbarkeit“ als notwendig an.
6. Exkurs: Informationen zur Telearbeit (Stand 10/1997)
Im Exkurs formuliert der Autor die Position der DAG zur Telearbeit. Dabei liegen der Interessenvertretung der Angestellten „insbesondere die ‚menschlichen Belange‘ am Herzen“. Einen Regelungsbedarf sieht die DAG noch im Bereich der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten, der Arbeitskontrolle sowie in der Leistungsbeurteilung. Dabei befürchtet sie zeitliche Übergriffe zu Lasten der Angestellten. Abschließend referiert der Verfasser den Forderungskatalog der DAG: feste und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, Geltung von Tarifverträgen, Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitszeitregelungen, Freiwilligkeitsprinzip, Eignung des Mitarbeiters, Vermeidung von Überforderung, keine Vermischung von Arbeits- und Privatleben, Integration in das Betriebsleben, Sicherstellung des beruflichen Fortkommens und der Weiterbildung, äquivalente Ausstattung des heimischen Arbeitsplatzes sowie Sicherstellung von Datenschutzbestimmungen
25.02.2001; KS