Alkohol, Zigaretten, Social Media?
Titelbild: KI-generierte Illustration, erstellt mit ChatGPT (OpenAI), 2026
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung der Autorin wieder und wird auf unserer Website als individueller Diskussionsbeitrag veröffentlicht.
Die erste Version dieses Artikels war ein Plädoyer für ein klares Ja zu einem wie auch immer gearteten Verbot für Social Media für Kinder und Jugendliche, gekoppelt mit der Forderung nach einer Aufwertung des Themas im gesellschaftlichen Diskurs. Aber je länger ich mich mit diesem Thema beschäftige, desto klarer wird: So einfach ist es leider nicht. Der Begriff Social Media klingt zwar griffig, ist aber nicht umfassend und erschwert die Analyse. Es ist ja nicht zielführend, darüber zu diskutieren, ob Youtube wirklich Social Media ist. Besser ist es meiner Meinung nach, von digitalen Medien zu sprechen.
Medienverhalten der Kinder und Jugendlichen: Digitale Medien sind selbstverständlicher Teil des Alltags
Seit dem Jahr 1998 erforscht der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (mpfs) das Medienverhalten der Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Die Ergebnisse der JIM-Studie 2025 (basierend auf repräsentativen Umfragen) sind online öffentlich zugänglich.
Folgende Medien werden hauptsächlich genutzt (JIM-Studie 2025): 96% WhatsApp, 75% Youtube, 63% Instagram, 56% Snapchat, 53% TikTok. Bei WhatsApp werden vor allem Textnachrichten geschickt (weit über 90%), Emojis/GIFs/Sticker und Sprachnachrichten versendet. YouTube hat den höchsten Stellenwert im Bereich „Bewegtbild“, das klassische Fernsehen liegt nach Netflix abgeschlagen auf Platz 3. Genau drei Viertel der Jugendlichen zählen zu den regelmäßig Nutzenden (2024: 81 %), 46 Prozent nutzen die Plattform täglich.
Als Recherche-Mittel ist ChatGPT nach Suchmaschinen das wichtigste Rechercheinstrument, Wikipedia liegt im Vergleich relativ weit abgeschlagen auf dem vorletzten Platz und ist nur noch für ein Fünftel eine regelmäßige Anlaufstelle.
Für Kinder und Jugendliche spielen die digitalen Medien eine zentrale Rolle bei der gesellschaftlichen Teilhabe. Sie holen sich wichtige Informationen und Fertigkeiten über das Netz.
Kehrseite der Medaille: Sucht, Cybermobbing, Realitätsverlust…
Alle oben genannten Medien haben über ihren praktischen und erwünschten Nutzen hinaus extrem problematische Gefahrenpotentiale. Nichts ist per se ohne Gefährdungen, auch nicht Spiele oder WhatsApp. Um ein paar Beispiele zu nennen:
Ein Viertel der 10- bis 17-Jährigen in Deutschland nutzt soziale Medien in einem „riskanten Ausmaß“ (DAK Studie 2025/26) und zeigen ein massives Ausmaß an Abhängigkeit. Das entspricht ca. 1,3 Millionen Kindern. Die Folgen sind: Schlafmangel, Konzentrationsstörungen und Vernachlässigung von Hobbys und realen sozialen Kontakten.
Cybermobbing ist eines der sichtbarsten Probleme, da es oft direkt aus dem Schulalltag in den digitalen Raum (Instagram, Snapchat) schwappt. Laut dem „Bündnis gegen Cyber-mobbing“ hat bereits jeder vierte von Cybermobbing betroffene Jugendliche in Deutschland über Suizid nachgedacht. Es gibt immer wieder Berichte über Schüler, die nach der Verbreitung von (teils KI-generierten) Nacktbildern oder massiven Beleidigungen in Klassenchats die Schule wechseln mussten oder psychologische Hilfe benötigten.
Jugendliche gehen mit gefilterten Selfies zum Schönheitschirurgen, da sie ihr reales Gesicht nicht mehr akzeptieren können. Der Algorithmus (insbesondere bei TikTok und Instagram) spült jungen Nutzern oft pro-anorektische Inhalte in den Feed, was nachweislich die Entwicklung von Magersucht fördert.
In Deutschland gab es mehrere öffentlich bekannte Fälle von Verletzungen durch gefährliche TikTok-Challenges und Mutproben wie beispielsweise „Blackout-Challenge“, wo es Fälle gab, bei denen sich Jugendliche bis zur Bewusstlosigkeit strangulierten.
Inzwischen gibt es KI-Chatbots, welche die Funktion emotionaler Sparringspartner übernehmen können. Die damit verbundenen „parasozialen Beziehungen“ verzerren die Realität und erschweren die Einordnung, was künstlich und was echt ist.
Status quo: Kinder- und Jugendschutz in digitalen Medien
Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verpflichten in Deutschland Anbieter, ihre Plattformen so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten geschützt werden. Dies geschieht meist über Altersverifikationssysteme (diese sind gesetzlich vorgeschrieben für Inhalte ab 18 Jahren), Sendezeitbegrenzung, anerkannte Jugendschutzprogramme (z.B. JuSProg) oder technische Filter.
Neu hinzugekommen ist der EU Digital Services Act 2025 (DSA): Dieser verbietet Plattformen personalisierte Werbung, die auf dem Tracking von Minderjährigen basiert, sowie manipulative Designs, die zum Endlos-Scrollen anregen.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine rechtlich gültige Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten geben. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen deren Eltern oder Erziehungsberechtigte ihre Einwilligung geben und der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kindes zustimmen. Deshalb haben die gängigen Plattformen von sich aus schon theoretische Vorgaben für das Mindestalter und Einrichtungen zur Einverständniserklärung der Eltern und Erziehungsberechtigten. Infos von: https://www.schau-hin.info/.
Instagram, WhatsApp, TikTok, Snapchat geben alle ein Mindestalter von 13 Jahren vor. YouTube: Mindestalter 13, alle unter 18 Jahren innerhalb eines Familienkontos, „YouTube Kids“ jedes Alter, unter 18 ist das Einverständnis der Eltern notwendig.
Die Umsetzung dieser Altersprüfungen ist jedoch extrem lückenhaft bis nicht vorhanden.
Liste jugendgefährdender Medien, jugendschutz.net
Ein gewisser Schutz besteht trotzdem auch jetzt schon. Jugendschutz.net, die gemeinsame, länderübergreifende operative Fachstelle, durchforstet das Netz aktiv nach Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz (z. B. Cybermobbing, Hassrede, extremistische Inhalte) und betreibt eine Online-Hotline, bei der jeder Bürger problematische Social-Media-Inhalte anonym melden kann. Sie arbeitet der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zu, die den Verstoß feststellt und das Medium auf die Liste jugendgefährdender Medien setzt. Vollstreckt wird die festgelegte Maßnahme (z. B. eine Rüge an ein Unternehmen) von der Landesmedienanstalt des Bundeslandes, in dem der Plattformanbieter in Deutschland seinen Sitz hat.
Das Ganze ist durchaus effektiv: jugendschutz.net registrierte 2025 insgesamt 15.099 Verstoßfälle. Die Zahl bewegt sich im zweiten Jahr in Folge auf hohem Niveau (2024: 17.630; 2023: 7.645). Es gibt weiterhin ein enorm hohes Aufkommen an Fällen im Themenfeld Sexualisierte Gewalt, die jugendschutz.net über die oben genannte Online-Beschwerdestelle und über die Beschwerdestelle der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Anbieter „INHOPE“ erreichen.
Durchsetzung von Meldesystemen bei TikTok und Instagram
Wenn Jugendliche auf Social Media mit Hassrede, Cybermobbing oder sexueller Belästigung (Cybergrooming) konfrontiert werden, müssen sie das schnell und unkompliziert melden können. jugendschutz.net führt dazu kontinuierlich verdeckte Tests und Recherchen durch und konfrontiert die Plattformen direkt mit den Defiziten.
Allein der Jahresbericht von jugendschutz.net zeigt, dass die Behörde pro Jahr weit über 15.000 konkrete Verstöße bearbeitet. In weit über 80 bis 90 % der Fälle, in denen die Prüfer rechtswidrige Inhalte (wie Extremismus oder sexualisierte Gewalt) direkt bei den Social-Media-Riesen beanstanden, lenken diese ein. Sie löschen die Inhalte oder sperren die Accounts, um millionenschwere Bußgelder der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zu vermeiden.
Mit dem Boom von KI-Chatbots (wie Character.AI), die von Jugendlichen oft als emotionale Begleiter genutzt werden, stießen die Prüfer auf neue Gefahren: Bots simulierten Beziehungen und führten teils sexualisierte Gespräche mit Minderjährigen.
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz leitete Prüfverfahren wegen unzureichender struktureller Vorsorgemaßnahmen ein und drohte mit empfindlichen Strafen nach dem modernisierten Jugendschutzgesetz.
Der Druck führt dazu, dass solche Plattformen kurzfristig gezwungen sind, ihre Filtermechanismen drastisch zu verschärfen, Altersprüfungen vorzuschalten und die Voreinstellungen für Accounts von Kindern und Jugendlichen standardmäßig auf „maximal sicher“ umzustellen.
Am 1. Dezember 2025 trat der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft. Der JMStV ist die gemeinsame Rechtsgrundlage der Bundesländer für elektronische Medien, wie Internet, Fernsehen und Radio. Er verfolgt das Ziel, alle Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen und Beeinträchtigungen ihrer Entwicklung und ihrer persönlichen Integrität zu schützen. Zu diesem Zweck reguliert der Staatsvertrag u.a. unzulässige und entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte, Werbung, Kennzeichnungspflichten und Möglichkeiten zur Meldung von Verstößen.
Mit der neuen Fassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages haben sich die Bundesländer darauf verständigt, Anbieter von Betriebssystemen zu einer technischen Jugendschutzvorrichtung zu verpflichten und weitere Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen vor pornografischen Inhalten zu ergreifen.
Dann gibt es noch die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter). Viele große Plattformen sind dort Mitglied. Die FSM berät Unternehmen, prüft Beschwerden und sorgt dafür, dass die Anbieter eigene Verhaltenskodizes einhalten. Die Seiten des FSM sind interessant, da sie einen guten Überblick über bereits bestehende technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen bieten.
Es mangelt also nicht an Gesetzen und Behörden, die den Schutz der Kinder- und Jugendlichen ermöglichen sollten.
Eine rein deutsche Lösung der vielfältigen Probleme des Kinder- und Jugendschutzes ist meiner Meinung nach auch nicht ausreichend, genauso wenig wie die Vorhaben in Frankreich oder Griechenland. Die EU hat den größeren Hebel, sich mit den Tech-Giganten aus USA oder China wirksam anzulegen.
Europaweite Regulierung: Digital Services Act (DSA)
Der europäische Digital Services Act (DSA) verpflichtet sehr große Online-Plattformen zu strengen Schutzmaßnahmen für Minderjährige.
In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur als nationaler Koordinator die Einhaltung des DSA, arbeitet dabei aber eng mit den Jugendschutzbehörden (BzKJ und KJM) zusammen.
Wenn TikTok, Meta oder Google heute die Vorgaben des deutschen Jugendschutzes ignorieren, meldet die zuständige deutsche Stelle dies an die EU-Ebene. Verstößt eine Plattform dort systematisch gegen den Schutz von Minderjährigen, drohen ihr Strafen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes. Dieser Hebel ist so mächtig, dass die Plattformen inzwischen eigene Teams beschäftigen, um die Vorgaben der deutschen Landesmedienanstalten und der BzKJ umzusetzen.
Generelles Verbot der Medienzugänge für Kinder- und Jugendliche
Dass bestimmte Medien wie z.B. TikTok oder Instagram nur für Altersgruppen ab 16 zugänglich sein sollen, ist nicht der Weisheit letzter Schluss.
Wie sich am Beispiel Australien zeigt, sind die Jugendlichen sehr motiviert, das Verbot auszuhebeln. Technisch Versierte gehen über Virtual Private Networks (VPNs), indem sie dem System vortäuschen, im Ausland zu sein. Während die australischen Politiker die Auswirkungen sehr loben, sieht es so aus, als ob das nur eine Scheinsicherheit für Politik und Eltern ist, während die Jugendlichen sich in unregulierten, ausländischen digitalen Räumen bewegen.
Das Verbot schließt auch sinnvolle Inhalte aus und erschwert die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen an gesellschaftlichen Dingen. Das kann bzgl. der normalen Mediennutzung in den Familien als nicht praktikabel gelten (siehe JIM-Studie).
Organisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) argumentieren, dass pauschale Verbote Jugendlichen das Recht auf Informationsfreiheit, Meinungsäußerung und digitale Teilhabe entziehen. Plattformen seien für viele auch Schutzräume (z. B. für LGBTQ+-Jugendliche oder Minderheiten).
Der Deutsche Kinderschutzbund warnt, dass Verbote Jugendliche in den digitalen Untergrund (z. B. unregulierte Messenger-Gruppen) treiben, wo der Staat überhaupt keine Kontrolle mehr hat und die Gefahren (z. B. Cybergrooming) noch größer sind.
Darüber hinaus ist ein solches Verbot vermutlich auch juristisch nicht sauber, da auch Grundrechte (z.B. Erziehungsrecht, Kinderrechte) tangiert werden.
Altersverifikation für spezielle Angebote der Medien
Die Idee dahinter ist: Alle Plattformen sind erreichbar, nur nicht alle Inhalte. Das klappt aber nur, wenn eine zuverlässige Indexierung nach Altersstufen erfolgt (z.B. analog der FSK). Da sind die Plattform-Anbieter in der Pflicht bzw. die Nutzer, dass sie Seiten/Apps entsprechend melden.
Um den Datenschutz einzuhalten, ist es äußerst sinnvoll, nicht die Plattformen selbst das Alter prüfen zu lassen, sondern entweder durch das Betriebssystem auf dem Device oder unabhängige Stellen, hierzu gibt es verschiedene Lösungsansätze. Die Plattformen müssen dann nur noch ein ja oder nein abfragen, um den Inhalt der Seiten zugänglich zu machen.
Kommerzialisierung der Aufmerksamkeit und Suchtgefahr
Die Algorithmen der großen Plattformen sind so gebaut, dass die Inhalte auf den Nutzer zugeschnitten werden und sobald das Profil klar ist, endlos Neues nachgeschoben wird. Das Geschäftsmodell ist: Je länger die Nutzer auf den Plattformen bleiben, desto mehr Werbung kann präsentiert werden, desto besser. Dieses Endlos-Scrollen funktioniert extrem gut, so dass eine starke Abhängigkeit entstehen kann, die insbesondere für junge Menschen nicht immer gut endet.
Im März 2026 erfolgte in Los Angeles ein Gerichtsurteil zugunsten einer Klägerin gegen Meta und Google. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Produkte Instagram und Youtube durch ihr Produktdesign suchtgefährdende Eigenschaften haben, die bei der Klägerin zu starken Depressionen und Angstgefühle führten. Die Unternehmen hätten fahrlässig gehandelt und die Nutzer nicht ausreichend vor den Risiken gewarnt. Der Klägerin wurde eine Ausgleichszahlung von 3 Millionen US-Dollar als Schadensersatz zugesprochen, gekoppelt mit einer zusätzlichen Strafe von 3 Millionen US-Dollar, die Meta (70 %) und Google (30 %) tragen müssen.
Snap Inc. und TikTok wurden auch angeklagt, hatten aber gleich zu Beginn mit der Klägerin geheime Vereinbarungen (Vergleiche) getroffen, so dass die Klage zurückgezogen wurde. Dieses Urteil ist wegweisend für tausende weitere Fälle in den USA, die exemplarisch die schädlichen Auswirkungen der Apps zeigen. Google und Meta hatten alle Vorwürfe zurückgewiesen und wollten in Berufung gegen dieses Urteil gehen. Diese Berufung wurde jedoch abgelehnt.
Man mag das Ganze für „typisch amerikanisch“ halten, aber das Thema Sucht ist damit eindrücklich nachgewiesen.
Mein Fazit
Oft wird die Diskussion um ein Social Media Verbot für Kinder- und Jugendliche zu digital geführt: Ja oder Nein zum Verbot des generellen Zugangs zu benannten Plattformen unter einer Altersgrenze. Das entspricht nicht der Komplexität der Sache. Die Nutzung ist mittlerweile so alltäglich geworden in allen Gesellschaftsschichten, für Erwachsene, Jugendliche und Kinder, dass ein generelles gesetzliches Verbot unrealistisch und eher schädlich wäre.
Ja, ein gesetzliches Zugangsverbot wie in Australien würde ein starkes Zeichen setzen, dass die Gesellschaft die suchtmachenden Eigenschaften verstanden hat, denen Kinder und Jugendliche nicht einfach ausgesetzt werden dürfen, vergleichbar mit Alkohol, Zigaretten, anderen Drogen. Ein solches Verbot würde die Plattformen zwingen, etwas zu tun.
Wer Jugendlichen den Zugang zu diesen Plattformen bis zum 16. Lebensjahr komplett verbietet, nimmt aber in Kauf, dass sie mit 16 Jahren völlig unvorbereitet in eine digitale Welt voller Fake News, Deepfakes und Manipulations-Algorithmen kommen. Ein Verbot verhindert den dringend notwendigen Lernprozess im geschützten Raum (z. B. in der Schule oder ab 13 unter Aufsicht). Es würde darüber hinaus ein Unverständnis hervorrufen gegenüber einem Staat, der damit in Grundrechte eingreift, die Teilhabe der Jugend an sozialen Kontakten begrenzt und sinnvolle Bildungsangebote erschwert. Gefährdungen und Chancen stehen nebeneinander.
Entscheidend ist es meiner Meinung nach vor allem, dass kinder- und jugendgefährdende Inhalte auf welcher Plattform auch immer, für Minderjährige nicht zugänglich sind und es entsprechende Maßnahmen gibt, diese zu indizieren.
Ein wichtiger Punkt: Auf der anderen Seite darf es auch nicht sein, dass Kinder und Jugendliche ohne Begrenzung der Medienzeit und völlig unbeaufsichtigt digitale Medien konsumieren. Die Verantwortung, Kompetenz und Resilienz im Umgang mit den Medien aufzubauen liegt auf jeden Fall auch bei den Eltern, den Schulen und nicht zuletzt beim gesellschaftlichen Umfeld.
Ein rein nationales Vorgehen scheint mir nicht sinnvoll, die nationale Umsetzung des Digital Services Act der EU allerdings schon. Ein generelles Verbot von bestimmten digitalen sozialen Medien für unter 16jährige ist damit obsolet. Bei der Altersverifikation bzgl. der Angebote der Sozialen Medien ist das Thema Datenschutz und Praktikabilität entscheidend für den Erfolg. Vielleicht gibt es hier noch nicht die ideale technische Lösung, aber es gibt schon Lösungen und wo ein Wille ist, gibt es auch einen Weg.
Annerose Eberhardt
Förderverein Integrata-Stiftung e.V.
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