Wer trägt die Verantwortung beim autonomen Fahren?
Wer haftet für den Schaden, oder gar die Verkehrsstraftat, den ein autonom fahrendes Fahrzeug anrichtet? Auf dem Kongress Ethik und KI in Tübingen diskutieren wir darüber. von Georg-Ludwig Verhoeven Bei „Herbie“ („Ein toller Käfer“, 1968) war es klar: Herbie (der berühmte Käfer mit der Startnummer 53), der nach und nach menschliche Züge entwickelt, fährt – und gewinnt – selbständig turbulente Autorennen, richtet aber auch hier und erheblichen Unfug an, und die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen trägt Jim Douglas, sein Besitzer. Letztlich kassiert er das Preisgeld und kann seine Carole heiraten – ein Happy End à la Hollywood. Was vor fast 50 Jahren im Film vor allem unterhaltsam war, bereitet heute Autoherstellern und -verkäufern, Verkehrsrechtlern und Versicherungen, aber auch den künftigen Käufern erhebliches Kopfzerbrechen: Wer haftet für den Schaden, oder gar die Verkehrsstraftat, den ein autonom fahrendes Fahrzeug anrichtet? Kann ein Auto „fahrlässig“ oder gar „schuldhaft“ handeln – ist …
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