Wer trägt die Verantwortung beim autonomen Fahren?

Wer trägt die Verantwortung beim autonomen Fahren?

Wer haftet für den Schaden, oder gar die Verkehrsstraftat, den ein autonom fahrendes Fahrzeug anrichtet? Auf dem Kongress Ethik und KI in Tübingen diskutieren wir darüber.

von Georg-Ludwig Verhoeven

Bei „Herbie“ („Ein toller Käfer“, 1968) war es klar: Herbie (der berühmte Käfer mit der Startnummer 53), der nach und nach menschliche Züge entwickelt, fährt – und gewinnt – selbständig turbulente Autorennen, richtet aber auch hier und erheblichen Unfug an, und die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen trägt Jim Douglas, sein Besitzer. Letztlich kassiert er das Preisgeld und kann seine Carole heiraten – ein Happy End à la Hollywood.

Was vor fast 50 Jahren im Film vor allem unterhaltsam war, bereitet heute Autoherstellern und -verkäufern, Verkehrsrechtlern und Versicherungen, aber auch den künftigen Käufern erhebliches Kopfzerbrechen: Wer haftet für den Schaden, oder gar die Verkehrsstraftat, den ein autonom fahrendes Fahrzeug anrichtet? Kann ein Auto „fahrlässig“ oder gar „schuldhaft“ handeln – ist es eine juristische Person? Wer trägt die Verantwortung, wenn das Fahrzeug im „automatisierten Modus“ fährt und etwas passiert?

Um es kurz zu machen – wir wissen es nicht. Der Gesetzgeber sieht aktuell die letzte Verantwortung beim Fahrer. Der Mensch darf zwar temporär dem Auto die Kontrolle übergeben, es muss aber immer möglich sein, dass der Mensch diese auch wieder übernimmt. Der Hersteller haftet nur, wenn er nicht alles Zumutbare getan hat, um Schäden zu vermeiden.

Um Schadens- und Streitfälle zu klären, ist eine intensive Aufzeichnung von Fahrtdaten erforderlich, vergleichbar der „Black Box“ in Flugzeugen. Davon erhofft sich der Gesetzgeber die Möglichkeit zu klären, ob die Technik, d. h. der Hersteller, oder der Fahrer die Schuld trägt.

Die Vision, dass die Familie in Urlaub fährt, und Mama / Papa den Sitz rumdrehen und mit den Kindern frühstücken und spielen, oder dass der Trucker seine Papierarbeit erledigt und sich bei Videospielen oder gar einem Nickerchen entspannt, scheint vor diesem Hintergrund wenig realistisch. Verkehrsrichter werden auf jeden Fall ein neues Betätigungsfeld finden, denn jeder Unfall und jeder ausgelöste Radarblitz kann aufwändige Untersuchungen nach sich ziehen.

Aber wer weiß, vielleicht überraschen uns ja die Autohersteller mit Ideen und Erfindungen, wenn sie herausfinden, dass sie mit solchen Systemen Geld verdienen können – und die Konkurrenz das vielleicht schon tut. Es bleibt spannend. Bei Herbie war es auf jeden Fall einfacher und unterhaltsamer. Hollywood eben.

Diskutieren Sie mit uns und Experten über die Frage der Verantwortung: Jetzt Ihre Karte für den Kongress „Ethik und KI“ am 28. Oktober in Tübingen sichern!